Polnische Eisenbahnunternehmen, die Personenverkehre auf kommerzieller Basis anbieten wollen, müssen für die kommenden zehn Monate keinen Freigabebescheid des Eisenbahnamts UTK beantragen.
Wie die Behörde bekannt gab, können die Bahnunternehmen die gewünschten Fahrplantrassen stattdessen direkt bei der Infrastrukturgesellschaft PKP PLK bestellen. Die Beantragung von Freigabebescheiden werde für das Fahrplanjahr 2018 erforderlich. Mit der Entscheidung verlängerte das Eisenbahnamt eine Übergangsregelung für die Ende 2016 in Kraft getretene Novelle des Eisenbahngesetzes, wonach für die Zuteilung von Trassen durch die PKP PLK entweder ein Verkehrsvertrag mit einem Besteller, eine Absichtserklärung zur Aufnahme von Zugverbindungen in den Verkehrsvertrag oder aber ein Freigabebescheid des UTK erforderlich ist.
(Eurailpress.de)